Neben den immer wiederkehrenden Schäden der zahlreichen Kriege im 18. Jahrhundert, war der Ausbruch von Gebäudebränden die große Gefahr für Hab und Gut sowie für Leben von Mensch und Tier. Als Ursache für den Niederbrand ganzer Ortsteile standen:
* Die enge Bebauung der Dörfer ohne Brandmauerschutz.
* Die fast ausschließlich mit Stroh gedeckten Gebäude.
* Die von Herbst bis Frühjahr mit Heu und Stroh gefüllten Scheunen.
Mit der Gründung des Herzogtums Nassau im Jahr 1806 kam es nach und nach zu einheitlichen Vorschriften und angeordneten Maßnahmen, die zu einer Verbesserung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung beitrugen. Die einzelnen Maßnahmen konnten aufgrund der finanziellen Möglichkeiten und der kriegerischen Ereignisse nur langsam durchgeführt werden.
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1.1 Gründung der nassauischen Brandversicherung.
1,3 Löschteiche müssen angelegt werden
1.4 Die Brandwache und Brandalarmierung wurde geregelt
1.5 Der Feuerwehr – Pflichtdienst wurde eingeführt
1.1 Gründung der nassauischen Brandversicherung
Die Nassauische Brandversicherung wurde am 17.01.1806 im Fürstentum Nassau-Usingen gegründet und am 13.01.1808 auf das Herzogtum Nassau ausgedehnt. Der Beitrag richtete sich nach dem Wert und der Brandgefährlichkeit der zusammengehörenden Gebäude (Hofreiten). Sie beseitigte den Zwang von Geschädigten, bettelnd für den Wiederaufbau durch die Lande zu ziehen. Alle Gebäude waren jetzt zwangsversichert und mit einer Brandkatasternummer versehen. Die Brandgefährlichkeit und der Wert der Immobilien wurde regelmäßig durch eine Baubesichtigung, ab 1826 Feuervisitation, begutachtet.
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Auszug aus dem Gebäude Steuer-, und Brandkataster Welterod vom 20.Mai 1822
Das Rathaus in der Gibgasse hatte Brandkataster Nr. 53 1-001
1.2 Neubauten dürfen nicht mehr mit Stroh eingedeckt werden und, zwischen Fachwerkbauten, mussten Brandmauern errichtet werden
Diese Verordnung trat 1808 in Kraft. Allerdings bekam erst im Jahr 1900 die letzten Welteroder Strohdächer eine Schiefereindeckung. 1-003 Bei der Neuaufnahme des Brandkatasters im Jahr 1874 waren von 86 Wohnhäusern noch 8 mit Stroh gedeckt. Von 87 Stall- und Scheunengenbäuden hatten 23 noch eine Stroheindeckung. 1-004
Bei den Brandmauern war es noch schwieriger. Da es unmöglich war, diese zwischen aneinander gebauten alten Fachwerkhäuser einzuziehen, ist der Brandmauerschutz bis zum heutigen Tag noch nicht im gesamten Dorf realisiert.
1.3 Löschteiche mussten angelegt werden
Der Brandweiher (Löschteich) wurde von Anfang an im Wiesgarten angelegt, da an dieser Stelle, auch in trockenen Sommermonaten, genügend Wasser vorhanden ist. Er war eingezäunt und wurde jährlich ausgegraben und gereinigt. 1-005
Lageplan Welterod von 1874 Ausschnitt.
Weitere Wasserreservoire existierten:
Am neuen Weg, „die Weet“ genannt, und am Ende der Mühlbachstraße, „der Waschborn“ genannt.
Probleme mit der Löschwasserversorgung gab es auf den Welteroder Höfen Rödel und Angschied. Beide hatten im 19. Jahrhundert Brandkatastrophen, bei denen 1848 der gesamte Hof Rödel abbrannte. Die Löschwasserversorgung des Hofes Angschied bereitete noch Jahrzehnte später der Gemeinde große Sorge. 1-006
1.4 Die Brandwache und Brandalarmierung wurde geregelt
Von Oktober bis Ende März hatten in der Ruhezeit Nachtwächter das Dorf zu überwachen und im Brandfalle Alarm zu schlagen. Der Polizeiglöckner hatte daraufhin die Glocken zu läuten und eingeteilte Brandläufer, die Nachbarorte zu alarmieren.
Lohnabrechnung des Nachtwächters Philipp Wiesenborn 1-010
Meinen Gehalt als Nachtwächter für das
Jahr 1894/95 mit Zweihundertfünfzehn Mark
aus hiesiger Gemeindekasse erhalten zu haben
bescheinigt
Welterod d. 1 ten April 1895
Philipp Wiesenborn
passiert in Ausgabe
Katzmann Bürgermeister
1.5 Der Feuerwehr-Pflichtdienst wurde eingeführt
Eine Verpflichtung Feuerwehrdienst zu leisten gab es schon vor der Gründung des Herzogtums Nassau. So wurde in der Feuerordnung der Stadt Kaub vom 01. September 1802 der Einsatz der Bevölkerung im Brandfalle genau geregelt. 1-018 Einheitlich im Herzogtum wurde es mit der Feuerpolizeiverordnung vom 22. November 1826 und zuletzt mit der preußischen Feuer-Polizei-Verordnung von 1882. Mit wenigen Ausnahmen musste jeder männliche Einwohner zwischen 21 und 50 Jahren (ab 1898: 20-55) Mitglied werden. Beim Sturmläuten hatten auch Jugendliche ab 16 Jahren und Frauen am Brandherd zu erscheinen. 1-019 Persönliche Schutzausrüstung oder Uniformen hatten die Mitglieder der Pflichtfeuerwehr keine. Wassermannschaft, Spritzenmannschaft und Steigermannschaft hatten zur Kennung lediglich eine farbliche Armbinde, die von örtlichen Schneidern angefertigt wurden.
Rechnung von Schneidermeister Heinrich Christian Nefferdorf über die Anfertigung von Armbinden für die Spritzenmannschaft vom 23.November 1873 1-014
Rechnung von Heinrich Christian Nefferdorf. 1-015
für die Gemeinde Welterod 1873
über gefertigte Schneiderarbeit
16 Armbänder gemacht p. Stück 5 Groschen und 6 Pfennige,
Summe = 2 Taler und 28 Groschen
Es gab zahlreiche Einsätze der Pflichtfeuerwehr innerhalb und im weiten Umkreis der Gemeinde. Auswärtige Einsätze lassen sich durch entsprechende Haushaltsausgaben für Pferdegespann, Wegzehrung und anschließenden Reparaturrechnungen an den Gerätschaften rekonstruieren. Bei den auswärtigen Einsätzen waren es immer Großbrände, deren Ausmaß wir heute nur ahnen können.
1.6 Es wurden Spritzengemeinschaften zwischen nah beieinander liegenden Orten gegründet und die erforderlichen Löschgeräte beschafft
Die Vogteigemeinden Welterod, Strüth und Lipporn waren als ur-nassauisches Gebiet seit vielen Jahrzehnten eine politische Einheit, und so lag es nahe, im Feuerlöschwesen zusammen zu arbeiten. Es entstand der Spritzenverband der 3 Orte. Die in der Zehntscheune des Kloster Schönau stationierte Feuerspritze war die erste Grundausstattung. Um 1817 entstand in Welterod ein Spritzenhaus und im Laufe der Zeit wurden 2 neue Feuerwehrspritzen und das erforderliche Zubehör beschafft.
Auszug aus dem Gebäude Steuer- und Brandkataster Welterod vom 20.Mai 1822
Im Unterdorf (heute Lipporner Straße) befindet sich ein Spritzenhaus. Der Flächengehalt beträgt 4 Ruthen und 25 Schuh. Es hat keine Brandkataster Nr., ist steuerfrei und mit beiden Gemeinden Strüth und Lipporn gemeinschaftlich genutzt. 1-001
Das Welteroder Spritzenhaus nach der Renovierung im Januar 2023 1-002
Um bei der Brandbekämpfung die oberen Stockwerke, den Dachboden oder das Dach eines Hauses von außen erreichen zu können, waren im Jahr 1820 insgesamt 16 Brandleitern mit einern Lämge von 34 Schuh (ca. 10 m) vorhanden. 1-007 Dazu kamen Einreißhaken (Feuerhaken), die dazu dienten, brennende Fachwerkhäuser einzureißen, um so das Feuer schneller zu beenden. Diese schwer zu transportierenden Teile waren dezentral in allen drei Orten deponiert
Zur Lagerung von Brandleitern, Einreißhaken und anderen sperrigen Gegenständen baute man nach 1848 hinter der Kirche ein so genanntes Leiterhaus.
Aufnahme: 1930er Jahre. 1-008
Entstandene Beschaffungs-, Reparatur- und Personalkosten wurden in einer Repartition (Aufteilungsrechnung) jährlich auf die Ortgemeinden nach deren Steuerkapital verteilt.
Aufteilung von Reparaturkosten an einer Feuerwehrspritze
Gemeindearchiv H 020 Haushaltsurkunde Auszug Nr. 50 von 1866
Nach Repartition nachstehender Kosten haben nach dem unten verzeichneten Steuerfuß dazu beizutragen: 1-016
a) Welterod von 351 fl 16 xr Steuerkapital 2 fl 21 xr 1 pf
b) Strüth von 185 fl 38 xr Steuerkapital 1 fl 14 xr 3 pf
c) Lipporn von 148 fl 57 xr Steuerkapital 58 xr 3 pf
Lipporn tritt 1879 aus dem Spritzenverband aus 1-009
Die Gemeinde erhält 420 Mark Entschädigung für die Abtretung der Eigentumsrechte am Spritzenhaus und den Gerätschaften. Lipporn lässt eine neue Spritze bei der Firma Emil Roth in Idstein bauen. Welterod und Strüth lassen ebenfalls eine neue Spritze bei der Firma Emil Roth in Idstein bauen. Die Welteroder Spritze traf am 01.09.1879 ein. Die Kosten betrugen 1.500 Mark. Sie tat ihren Dienst bis zum Erwerb einer Motorspritze im Jahr 1942.
Anlässlich des 75-jährigen Feuerwehrfestes wurde die alte Spritze aufwendig restauriert und steht heute als Museumsstück im alten Spritzenhaus.
Die restaurierte Feuerwehrspritze von 1879 bei einer historischen Übung im Jahr 1988 1-008
Der Beschluss über die Verkleinerung des Spritzenverbandes auf zwei Orte fand am 2. Dezember 1878 in St. Goarshausen statt. 1-009
Unterzeichner waren:
Von Welterod: Bürgermeister Katzmann, die Vorsteher Adam Haupt und Peter Kern.
Von Strüth: Bürgermeister Nefferdorf, die Vorsteher H. C. Hertling, Justus Peter Breidenbach und Christian Huppert.
Von Lipporn: Bürgermeister Höhn, Vorsteher Philipp Groß und Johann Wagner.
Von nun an gab es einen neuen Spritzenverband Welterod/Strüth
Aufrechnung der Spritzenkosten des Verbandes Welterod Strüth im Jahr 1894/95 1-017
Bis zur Gründung der freiwilligen Feuerwehr Welterod im Jahr 1913 waren für die Instandhaltung der Feuerwehrgeräte sowie für die Übungs- und Einsatzleitung ein Spritzenmeister und ein Schlauchführer zuständig. Beide wurden aus der Gemeindekasse Welterod entschädigt und die Kosten auf die beteiligten Gemeinden verteilt. Die aus den Gemeindedokumenten ersichtlichen Personen waren:
Spritzenmeister
1866 bis 1869 Wilhelm Back, 1870 bis 1875 Justus Peter Schmidt, 1876 bis 1902 Christan Klaas, 1903 bis 1913 Andreas Kopp.
Schlauchführer 1866 bis 1869 Justus Peter Schmidt, 1870 bis 1875 Johann Peter Schmidt, 1876 bis 1879 Johannes Kopp, 1880 bis 1903 Philipp Fensterseifer, 1904 bis 1913 Christian Carl. 1-010
Kam es zu auswärtigen Einsätzen, wurden für jede Spritze zwei Pferde als Zugtiere gebraucht. Die nach der Alarmierung als erste eintreffenden Gespanne bekamen den Zuschlag und die entsprechende Entschädigung.
Gespann-Kosten für den Transport von zwei Feuerwehrspritzen zum Brand nach Weisel 1872, Auszug aus der Repartition der Spritzengemeinschaft im Jahr 1873
Gemeindearchiv Welterod H 103 Urkunden Gemeinderechnung 1872/73
Mit der Spritze nach Weisel zum Brand ausgefahren. 1-015
An dieselbe hatten angespannt:
1. Adam Haupt
2. Philipp Nefferdorf
3. Johann Hiller
4 Peter Crecelius
Für jedes Gespann wurden 2 Thaler gezahlt.
Einsätze und Übungen der Wehrmannschaften.
Es gab zahlreiche Einsätze innerhalb und im weiten Umkreis der Gemeinde. Auswärtige Einsätze lassen sich durch entsprechenden Haushaltsausgaben für Pferdegespann, Wegzehrung und anschließenden Reparaturrechnungen an den Gerätschaften rekonstruieren. Bei den auswärtigen Einsätzen waren es immer Großbrände, deren Ausmaß wir heute nur ahnen können. 1-010
1821 Nauroth 1-020
1834 Strüth 13 Häuser nebst Scheunen und Ställen brannten ab. 1-011
1872 Weisel
1875 Espenschied
1876 Kaub
1879 Bogel und Espenschied
1880 Lipporn
1891 Lipporn
1993 Lipporn und Strüth
1896 Hof Padfest Espenschied
1898 Welterod Löscharbeiten und Brandwache bei Kröck, Karl Knorr und Consorten.
1916 Diethardt und Anton Perscheid Espenschied.
Die letzte Übung der gemeinsamen Pflichtfeuerwehr Welterod/Strüth fand 1913 vor der Gründung der freiwilligen Feuerwehr Welterod statt. 1-013 Von da an wurden in Welterod die Pflichtfeuerwehr bis zum Jahr 1946 weiterhin einberufen, wenn die Mannschaftsstärke der Freiwilligen Feuerwehr nicht ausreichte, um die erforderlichen Aufgaben zu erfüllen. 1-013
Quellenangaben und Erklärungen FW Teil 1
01 – 001 HSTAW 240 – 388 Blatt 12 Gebäudesteuerkataster von 1822
01 – 002 Aufnahme: Bernd Köhler im Januar 2023
01 – 003 Gemeindearchiv Brandkataster Welterod Ergänzungen 1881 – 1900
01 – 004 Gemeindearchiv H 175 Brandkataster Urschrift von 1874
01 – 005 Gemeindearchiv Protokollbuch Gemeinderat vom 23.10.1864 Reinigung und Reparatur des Brandweihers
01 – 006 Gemeindearchiv H 839 Mehrere Schreiben der Kreisverwaltung vom 26.10.1942 bis zum 31.05.1963
01 – 007 Gemeindearchiv H 005 Vertrag über Reparatur und Neuanfertigung von Brandleitern vom 10.12.1820
01 – 008 Bildersammlung Bernd Köhler
01 – 009 Gemeindearchiv H 111 Auflösung des Spritzenverbandes mit Lipporn
01 – 010 Gemeindearchiv Haushaltsrechnungen 1866 bis 1913
01 – 011 Chronik der Frw. Feuerwehr Strüth 2009 Großbrand am 16.08.1834
01 – 012 Gemeindearchiv H 839 Liste Pflichtfeuerwehr Welterod/Strüth 1913
01 – 013 Gemeindearchiv H839 Listen Pflichtfeuerwehren Welterod 1914, 1934 und 1946
01 – 014 Gemeindearchiv H 104 Urkunden Gemeinderechnung 1873 Seite 134 Auszug
01 – 015 In Preußen war von 1866 bis 1874 die Währung 1 Thaler zu 30 Silbergroschen zu je 12 Pfennig
01 – 016 In Nassau galt bis 1866 der süddeutsche Gulden „fl“ zu 60 Kreuzern „xr“ zu je 4 Pfennig „pf“
01 – 017 Gemeindearchiv Welterod H 235 Urkunden Gemeinderechnung Seite 178
01 – 018 Heimatjahrbuch 2015 S. 167 Brandbekämpfung vor 200 Jahren
01 – 019 Festschrift 1886: Brandbekämpfung in Idstein-Niederauroff
01 – 020 Gemeindearchiv H005 Haushaltsrechnung 1821 S. 70











